Kostenübernahme / Finanzierung
Die heilpädagogische Behandlung wird meist über die Eingliederungshilfe als Teilhabeleistung im Sozialgesetzbuch SGB IX, § 79 vom Bezirk Oberbayern oder über den § 35a SGB VIII durch das örtliche Jugendamt finanziert.
Dazu bedarf es eines ärztlichen Attests vom Allgemein-, Kinder- oder Facharzt sowie eines Antrags beim Bezirk bzw. Jugendamt auf Übernahme der Kosten für isolierte heilpädagogische Maßnahmen.
Nach schriftlicher Bewilligung durch das zuständige Amt kann die heilpädagogische Behandlung beginnen.